Erste Jugendversammlungen in der Stadt Boppard

 

Datum:09.01.2008


Der Stadtrat hat die Satzung zur Einrichtung eines Jugendrates ( Satzung Jugendrat) beschlossen. Aufgabe des Jugendrates ist es, die Belange der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner durch Beratung, Anregung und Unterstützung der Organe der Stadt zu vertreten. Er soll Kinder und Jugendliche mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut machen und ihr Interesse an kommunaler Aufgabenstellung fördern. Dem Jugendrat obliegt außerdem die Anregung von Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen für Kinder und Jugendliche. Der Jugendrat kann darüber hinaus über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihm vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Stadt kann er sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind.

Mitglied des Jugendrates können Jugendliche werden, die am Tage des Beginns der Wahlzeit das 14., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlzeit dauert zwei Jahre. Die Mitglieder bleiben bis zum Ablauf der Wahlzeit im Amt.

Die Mitglieder des Jugendrates und ihre Stellvertreter werden in der Jugendversammlung nominiert. Die Stimmberechtigten haben bzw. werden hierzu eine entsprechende Einladung des jeweiligen Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin erhalten.

Die Jugendversammlungen zur Wahl der Mitglieder in den Jugendrat für den jeweiligen Ortsbezirk finden wie folgt statt:

- 16.01.2008, 18.30 Uhr, Gemeindehaus Weiler,
- 19.01.2008, 15.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Holzfeld
- 19.01.2008, 15.00 Uhr, Mehrzweckgebäude Rheinbay
- 22.01.2008, 18.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Herschwiesen
- 23.01.2008, 18.30 Uhr, Alte Schule Hirzenach
- 23.01.2008, 19.00 Uhr, Gemeindehaus Buchholz
- 24.01.2008, 19.00 Uhr, Kohlbachhaus Udenhausen
- 26.01.2008, 15.00 Uhr, Altes Rathaus Boppard
- 7.02.2008, 18.30 Uhr, Niederkirchspielhalle Oppenhausen
- 9.02.2008, 15.00 Uhr, Alter Bahnhof Bad Salzig
                                   
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