Erste Jugendversammlungen in der Stadt Boppard
Datum:09.01.2008
Der Stadtrat hat die
Satzung zur Einrichtung eines Jugendrates (
Satzung Jugendrat) beschlossen. Aufgabe des Jugendrates ist es, die
Belange der minderjährigen Einwohnerinnen und Einwohner durch Beratung, Anregung
und Unterstützung der Organe der Stadt zu vertreten. Er soll Kinder und
Jugendliche mit demokratischen Entscheidungsstrukturen vertraut machen und ihr
Interesse an kommunaler Aufgabenstellung fördern. Dem Jugendrat obliegt außerdem
die Anregung von Veranstaltungen und sonstigen Maßnahmen für Kinder und
Jugendliche. Der Jugendrat kann darüber hinaus über alle Angelegenheiten
beraten, die die Belange der von ihm vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen
Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Stadt kann er sich hierzu äußern,
soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt betroffen sind.
Mitglied des Jugendrates können Jugendliche werden, die am Tage des Beginns der
Wahlzeit das 14., aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die Wahlzeit
dauert zwei Jahre. Die Mitglieder bleiben bis zum Ablauf der Wahlzeit im Amt.
Die Mitglieder des Jugendrates und ihre Stellvertreter werden in der
Jugendversammlung nominiert. Die Stimmberechtigten haben bzw. werden hierzu eine
entsprechende Einladung des jeweiligen Ortsvorstehers bzw. der Ortsvorsteherin
erhalten.
Die Jugendversammlungen zur Wahl der Mitglieder in den Jugendrat für den
jeweiligen Ortsbezirk finden wie folgt statt:
- 16.01.2008, 18.30 Uhr, Gemeindehaus Weiler,
- 19.01.2008, 15.00 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Holzfeld
- 22.01.2008, 18.30 Uhr, Dorfgemeinschaftshaus Herschwiesen
- 23.01.2008, 18.30 Uhr, Alte Schule Hirzenach
- 23.01.2008, 19.00 Uhr, Gemeindehaus Buchholz
- 24.01.2008, 19.00 Uhr, Kohlbachhaus Udenhausen
- 26.01.2008, 15.00 Uhr, Altes Rathaus Boppard
- 7.02.2008, 18.30 Uhr, Niederkirchspielhalle Oppenhausen
- 9.02.2008, 15.00 Uhr, Alter Bahnhof Bad Salzig
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